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StartSicherheitVager Beschluss auf der MPK

Vager Beschluss auf der MPK

Bund und Länder haben sich auf der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) auf den eingeschlagenen Kurs in der Migrations- und Flüchtlingspolitik verständigt. Der Beschluss von Bundesregierung und den Landesregierungen bleibt vage.  

Erklärtes Ziel der zielgerichteten Maßnahmen gegen unkontrollierte Zuwanderung werde weiterverfolgt. Die beschlossenen Maßnahmen aus dem vergangenen November würden weiter umgesetzt bzw. die Umsetzung werde intensiv verfolgt. Die Prüfzusage der Bundesregierung, ob man den Schutzstatus von Asylsuchenden in Transit- oder Drittstaaten prüfen könne, werde momentan umgesetzt. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) habe in den letzten Wochen und Monaten Sachverständige angehört und einen Sachstandsbericht erstellt. Die Bundesregierung werte nun die im Nachgang eingereichten schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen aus und wird hieraus Schlussfolgerungen ziehen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßten die Ankündigung des Bundeskanzlers, Personen, die schwere Straftaten begehen und terroristische Gefährder konsequent auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben sowie die Ausweisungsregelungen bei Billigung terroristischer Straftaten zu verschärfen. Der Bund müsse dazu schnell die notwendigen Voraussetzungen schaffen, fordern die Ländern. Vom Bund heißt es, dass man schon erste Schritte dazu eingeleitet habe. Ob die Bundesregierung dazu mit den Taliban in Afghanistan oder dem Assad-Regime in Syrien in Verhandlung treten wird, wird nicht ausgeführt. Die Binnengrenzkontrollen, die im vergangenen Jahr wiedereingeführt wurden, werden von der Bundesregierung weiterhin angeordnet.

Forderung aus Sachsen und Bayern

In einer Protokollerklärung fordern die Freistaaten Sachsen und Bayern in der Migrationspolitik eine Zeitenwende. „Vor diesem Hintergrund sind die Ergebnisse der heutigen Verhandlungen aus Sicht Bayerns und Sachsens ernüchternd“, heißt es in dem Vermerk.

Es seien fünf Punkte „unmittelbar“ umzusetzen: Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder, die nicht abgeschoben werden könnten, seien in Sofort-Arrest zu nehmen, und zwar so lange, bis sie freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren. Leistungen an Straftäter und Ausreisepflichtige müssten auf das sogenannte physische Existenzminimum gekürzt werden. Zudem fordern die beiden Freistaaten, dass der Bund die Länder bei der Rückführung stärker entlasten müsse. Es seien Bundesausreisezentren zu errichten.

„Schwere Straftäter und Gefährder haben ihr Bleiberecht in Deutschland verwirkt. Personen, die wiederholt gegen unsere Gesetze verstoßen, müssen ihren Schutzstatus verlieren und abgeschoben werden“, geben Sachsen und Bayern zu Protokoll. „Auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien dürfen kein Tabu sein. Soweit erforderlich, sind hierfür auch Verhandlungen mit den Taliban und dem Assad-Regime zu führen. Zudem muss das Rechtsinstitut des Subsidiären Schutzes dringend reformiert werden“, heißt es dort weiter. Die Umgehung der geltenden Dublin-Regelung durch andere EU-Staaten dürfe nicht mehr hingenommen werden.

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