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Open-Source-Software im Vergaberecht

Bei der Vergabe von Software muss die digitale Souveränität beachtet werden – findet das Zentrum für digitale Souveränität (ZenDiS). In einem Positionspapier, das dem Behörden Spiegel vorliegt, erklärt das ZenDiS seine Forderung nach einem Vorrang von Open-Source-Software (OSS) genauer.

Der politische Wille, die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung zu stärken, sei ohne Zweifel vorhanden, heißt es im Papier. Nun müsse diese Absicht verwirklicht werden. Dazu brauche es gewisse Rahmenbedingungen – darunter ein angepasstes Vergaberecht. Derzeit wirke dieses der digitalen Souveränität in Deutschland eher entgegen. Die Verankerung eines Vorrangs von Software, die die digitale Souveränität stärkt, sei unbedingt erforderlich. Dafür sei die ohnehin anstehende Reform des Vergaberechts die ideale Gelegenheit, erörtert das ZenDiS.

Drei Ziele eines Strategiepapiers des IT-Planungsrats aus 2021 konkretisieren die Idee von digitaler Souveränität für die öffentliche Verwaltung: Wechselmöglichkeit zwischen Technologien, Gestaltungsfähigkeit sowie Einfluss auf Anbieter. Dem ZenDiS zufolge sei der Einsatz von OSS besonders wirksam, um diese Ziele zu erreichen.

OSS bislang selten genutzt

Bei der Nutzung von Open-Source-Software fielen keine Lizenzgebühren an, weswegen sich argumentieren ließe, dass die Beschaffung von OSS an sich nicht unter das Vergaberecht fällt. Wenn sich eine öffentliche Verwaltung für die Nutzung einer OSS entscheide, könne sie diese ohne Ausschreibung aus einer frei zugänglichen Quelle herunterladen. Vom Vergaberecht betroffen seien dann lediglich die von Unternehmen zu erbringenden Dienstleistungen, die ausgeschrieben werden müssten, teilt das ZenDiS mit. Bislang gehe die öffentliche Verwaltung allerdings nur ausnahmsweise diesen Weg. Open-Source-Lösungen spielten in der Beschaffungspraxis nach wie vor eine marginale Rolle.

Thüringen habe den Open-Source-Vorrang im Vergaberecht bereits umgesetzt. Auch im Onlinezugangsänderungsgesetz (OZG 2.0) soll ein Abschnitt ergänzt werden, um dem Einsatz von OSS Vorrang zu geben. ZenDis wertet dies als ersten Schritt in die richtige Richtung, nicht mehr. Einerseits beziehe sich das OZG nur auf externe Digitalisierung, nicht etwa auf Software, die innerhalb der öffentlichen Verwaltung genutzt wird. Andererseits sei die Formulierung abstrakt. Daher spricht sich ZenDiS für die Verankerung eines weitreichenden und wirksamen Open-Source-Vorrangs in der Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge aus.

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