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StartDigitalesBeschwerde einlegen bei Datenübermittlungen in die USA

Beschwerde einlegen bei Datenübermittlungen in die USA

Knapp ein Jahr nach Verabschiedung des Angemessenheitsbeschlusses für das EU-US Data Privacy Framework (DPF) veröffentlicht der Europäische Datenschutzausschuss Formulare und ergänzende Hinweise zu den Beschwerdemöglichkeiten bei Datenübermittlungen in die USA.

Betroffene können die Verarbeitung personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste in den USA überprüfen lassen. Bei möglichen Verstößen gegen das DPF können EU-Bürgerinnen und Bürger Beschwerde bei ihrer nationalen Datenschutzbehörde einlegen. Hierzu hat der Europäische Datenschutzausschuss Beschwerdeformulare und ergänzende Hinweise erarbeitet. Diesen Prozess habe der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) intensiv begleitet.

Das ausgefüllte Formular kann per Post, E-Mail oder online übermittelt werden. Es enthält Fragen zum Unternehmen, welches die Daten in die USA geschickt hat, zum verarbeitenden US Unternehmen sowie zur behaupteten Verletzung des DPF durch das US-Unternehmen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden sich auf der Webseite der Behörde.

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