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StartSicherheitRettungsdienstreform: „Kommunen einbeziehen“

Rettungsdienstreform: „Kommunen einbeziehen“

Nach der Kritik des Deutschen Landkreistages (DLT) und des Niedersächsischen Landkreistages (wir berichteten) kommt nun auch Ablehnung aus NRW an den Vorschlägen des Bundes zur Reform des Rettungsdienstes. Dass die Bundesregierung auf ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände verzichten möchte, sei nicht akzeptabel, heißt es vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW).

„Der Rettungsdienst wird von den Kommunen getragen. Länder und Kommunen müssen daher bei einer Reform des Rettungsdienstes zwingend eingebunden werden. Dass sich der Bundesgesundheitsminister nun nicht im Rahmen eines ‚normalen‘ Gesetzgebungsverfahrens mit unserer berechtigten Kritik auseinandersetzen will, ist nicht akzeptabel“, kritisiert Präsident des Landkreistags NRW und Landrat des Kreises Warendorf, Dr. Olaf Gericke (CDU). Der Rettungsdienst sei elementarer Bestandteil der kommunal getragenen Gefahrenabwehr. Dass die NRW-Kreise Einwände zu den geplanten Vorschlägen zur Reform des Rettungsdienstes hätten, sei in Berlin durchaus bekannt.

Neben der Kritik an der mangelnden Einbeziehung der Kommunen bereitet den Kreisen die geplante Änderung bei der Finanzierung der Notfallversorgung und die angestrebte Einbeziehung in das Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Sorge, welches fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst. „Notfallversorgung und Rettungsdienst gehören zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr. Da es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht, können wir uns nicht wie eine Einrichtung der deutschen Sozialversicherung nach Kriterien der Beitragsstabilität und Wirtschaftlichkeit richten“, so Gericke.

Aus Sicht des Landrates liegen die Gründe für die Kostensteigerungen im Rettungsdienst beim geänderten Verhalten der Bevölkerung, dem demografischen Wandel und der abnehmenden Selbsthilfefähigkeit. Zudem gebe es im ländlichen Raum einen Mangel an Haus- und Fachärzten.

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