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Datenschutzbeauftragter rügt Digitalministerium

Die Auszahlung der Energiepreispauschale 2022/2023 setzte eine Registrierung beim Nutzerkonto Bund (BundID) voraus – ein unzulässiger Zwang, stellte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt (zurzeit vertreten durch den Direktor der Geschäftsstelle, Albert Cohaus) nun fest. Daher hat er nun das Digitalministerium des Landes verwarnt.

Über 2,8 Millionen Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhielten im Krisenwinter 2022/2023 eine Energiepreispauschale von 200 Euro ausgezahlt. Die Umsetzung erfolgte über das Portal „Einmalzahlung200.de“, das vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Ländern betrieben wurde. Die Antragstellung setzte eine Registrierung beim Nutzerkonto Bund (BundID) voraus.

Dateneingabe muss freiwillig sein

Dieses Vorgehen war jedoch rechtswidrig, urteilte nun der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt. Laut dem Onlinezugangsgesetz müsse die Nutzung von Nutzerkonten freiwillig sein. Dennoch hätten Antragsteller ihre persönlichen Daten bei BundID eingeben müssen, um die Pauschale zu erhalten. So gesehen stellte dies eine Zwangsmaßnahme dar, findet der Landesdatenschutzbeauftragte, der das Ministerium nun verwarnt hat. Die personenbezogenen Daten seien ohne eine rechtliche Grundlage erhoben und verarbeitet worden. Grundsätzlich sei die Einbindung des Nutzerkontos Bund unbedenklich, solange sie freiwillig bleibe.

Bernd Schlömer, Staatssekretär im Digitalministerium und CIO der Landesregierung, glaubt, dass die Erwägungen der Datenschutzbehörde nicht in die richtige Richtung führten. Dazu schreibt er auf LinkedIn: „Meine Ministerin Lydia Dr. Hüskens weist die Rüge vollkommen zu Recht zurück.“ Dieser Vorgang zeige Schlömer zufolge „anschaulich“ eine Hürde in der Digitalisierung in Deutschland. So werde der rechtlichen Debatte zu viel Raum gegeben, anstatt nutzerorientiert zu handeln.

Potenzial zur Nachnutzung

„Wir werden aber mit Mut und Tatkraft genauso weiter agieren, wenn wir neue Lösungen im Bereich der Digitalisierung platzieren können“, kündigte der Staatssekretär an. Die Energiepreispauschale sei der erste automatisierte Zahlungsverkehr von der Bundesebene hin zu Bürgerinnen und Bürgern und gelte europaweit als Erfolgslösung für die Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Der Zahlungsprozess könne Schlömer nach auch für andere Zahlungen von Bund an Bürgerinnen und Bürger weitergenutzt werden. „Insofern haben wir auch ein Modell, was man einfach nachnutzen kann“, folgerte der CIO von Sachsen-Anhalt.

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