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Erhöhte Pauschale bei Kostenübernahme für Geflüchtete

Das Land Hessen hat die rückwirkende Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale zur Versorgung von Geflüchteten in den Kommunen beschlossen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen sich im Rahmen der Erstaufnahme um Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Menschen kümmern, die ihnen durch das Land gemäß des Landesaufnamegesetztes (LAG) zugewiesen werden. Als Ausgleich für deren Versorgung und Unterbringung erhalten die Kreise und Städte pro Person und Monat im Gegenzug eine Erstattung in Form der sogenannten LAG-Pauschale.

Diese Pauschale wird rückwirkend zum 1. Januar 2024 pauschal um zehn Prozent erhöht, wie die Landesregierung nun beschlossen hat. „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die LAG-Pauschalen so anzupassen, dass die Steigerungen der Asylbewerberleistungen und die gestiegenen Lohn- und Energiekosten angemessen abgebildet werden“, erläutert Sozial- und Integrationsministerin Heike Hofmann. Mit der Umsetzung dieser Vereinbarung setze die Regierung den Kurs des schnellen und praxisbezogenen politischen Handelns fort. Außerdem zeige sie so den Kommunen, dass sie ihre Situation sehe, ernst nehme und sie nach Kräften unterstütze, so die Ministerin weiter.

Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz betont, dass die Kommunen allein für das Jahr 2024 nochmals zusätzlich rund 40 Millionen Euro erhielten und damit insgesamt rund 507 Millionen Euro über die pauschalen Zahlungen des Landes. „Gerade die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen kann nur gelingen, wenn jeder in der Gesellschaft dazu beiträgt. Die Erhöhung gilt dauerhaft. Weiterhin gilt die Verabredung, die Pauschalen Jahr für Jahr um weitere 1,5 Prozent zu erhöhen“, führt Lorz aus.

1,5 Prozent jährlich beträgt die dynamische Anpassung der LAG-Pauschale laut der letzten Evaluation 2019/2020 in Rücksprache und Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden.

Dank der Zusage einer pauschalen Erhöhung erhielten die Kommunen nun Planungssicherheit, erklärt Lorz. „Damit stellen wir den Kommunen in Hessen 2024 insgesamt rund 760 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung – weit mehr als die vorgesehenen 130 Millionen Euro, die wir vom Bund für die Flüchtlingshilfe von Land und Kommunen erhalten.“

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