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StartRechtRaus aus dem Bürokratie-Burnout

Raus aus dem Bürokratie-Burnout

„Wir bauen konsequent Bürokratie ab – auch für die Verwaltung“, versichert Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Drei Milliarden Euro Erfüllungsaufwand sollen durch das Meseberger Bürokratieentlastungspaket entfallen. Erste Bausteine des Pakets sind beschlossen, aktuell berät der Bundestag über einen weiteren: das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV, das für rund eine der drei Milliarden Euro Ersparnis sorgen soll.

„Deutschland leidet unter einem Bürokratie-Burnout. Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und auch Behörden sind so erschöpft von immer mehr Gesetzen und Verordnungen, dass sie sich immer weniger um Innovation, Digitalisierung oder andere wichtige Fragen kümmern können“, erläutert Buschmann. „Die gute Nachricht in dieser Situation ist: Diese Regierung hat verstanden.“

Das Meseberger Bürokratieentlastungspaket verspricht große Entlastungen für die Wirtschaft, aber auch die Verwaltung soll profitieren. „Allein mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und dem Abschluss der digitalen Transformation im Arbeitgebermeldeverfahren entlasten wir die Verwaltung um mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr“, so der Bundesjustizminister. „Großes Digitalisierungs- und Entlastungspotenzial hat auch das OZG 2.0. Dieses Beispiel zeigt: Bürokratieabbau darf keine Eintagsfliege sein, sondern muss zum Dauerbrenner werden – im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.“

Erleichterungen für alle

Unternehmen und Verbände konnten vorab digital ihre Vorschläge für das Bürokratieentlastungsgesetz einreichen. Über 440 Ideen sind so zusammengekommen und anschließend auf Umsetzbarkeit geprüft worden. Mehr als 100 der Ideen wurden als umsetzbar herausgearbeitet und 60 davon finden im BEG IV Beachtung. Weitere Vorschläge sind bereits an anderer Stelle umgesetzt worden oder in Bearbeitung.

Der größte Entlastungsfaktor im BEG IV ist mit einer Ersparnis von 625 Millionen Euro im Jahr die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von handels- und steuerrechtlichen Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre. Unternehmen sollen dadurch Platz-, Miet- und Speicherkosten einsparen. Zu den weiteren Entlastungen gehört u. a. der Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige, die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnungen sowie das digitale Auslesen von Reisepässen bei der Flugabfertigung.

Entlastungen für die öffentliche Verwaltung finden sich z. B. auch in der Einrichtung einer zentralen Vollmachtsdatenbank für Steuerberaterinnen und Steuerberater. Träger der sozialen Sicherung müssen dann nicht mehr einzeln für ihre Fachverfahren eine entsprechende analoge Vollmacht bei den Steuerberatern und somit bei den Arbeitgebern abfragen. Sie können stattdessen automatisiert auf eine Generalvollmacht zugreifen, die elektronisch in der Datenbank hinterlegt ist. Ändert sich etwas an der Vollmacht, werden die Behörden direkt benachrichtigt.

Auch darüber können sich Beamtinnen und Beamte freuen: Dank der Anhebung der Schwellenwerte auf jeweils 9.000 Euro werden künftig mehr Unternehmen vierteljährlich statt wie bisher monatlich ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Das reduziert Arbeitsaufwand in den Finanzbehörden.

Ein Schritt auf einem langen Weg

Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats, sieht im Gesetz einen starken Auftakt für den Abbau regulatorischer Belastungen. Gleichzeitig fordert er weitere Initiativen zur Bürokratieentlastung: „Wir müssen den Anreizerhöhen, neue bürokratische Belastungen zu vermeiden oder durch Entlastungen spürbar zu kompensieren.“

Das BEG IV ist damit ein wichtiger, aber noch nicht der letzte Schritt zum Bürokratieabbau. Das Bundesministerium der Justiz wird auch darüber hinaus an Entlastungen arbeiten und Bürokratie weiter senken. Zudem möchte man den Abbau unnötiger Bürokratie auf EU-Ebene angehen, heißt es aus dem Ministerium. Demnach kommen inzwischen 57 Prozent der bürokratischen Lasten in Deutschland aus der EU. Zusammen mit Frankreich wurde zu diesem Zweck eine Entlastungsinitiative gestartet. Europäische Bürokratiekosten sollen erstmals systematisch erfasst, Berichtspflichten reduziert und kleine und mittelständische Unternehmen entlastet werden.

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