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Personalbemessung im Gesundheitssektor

Zum 1. Juli ist die Personalbedarfsmeldeverordnung in Kraft getreten. Diese verpflichtet Krankenhäuser dazu, dass sie ab dem 4. Quartal eine quartalsweise stattfindende Personalbedarfsmeldung vornehmen. Damit ist der erste Schritt hin zu einer regelmäßigen Personalbedarfsmeldung erfolgt.

Dass es dem Gesundheitssektor in Personalfragen nicht gerade gut geht, ist keine Neuigkeit. Verlässliche und vollständige Zahlen sind aber auch hier ein Problem. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung zu Fachkräften im Gesundheitswesen hervor. Diese erheblichen Lücken limitieren unter anderem auch die Aussagekraft der Analysen der Bunderegierung. Dennoch kommen sie zu dem Schluss, dass alle Berufe des Gesundheitswesens Engpassberufe sind, auch wenn es Unterschiede bei der regionalen Verteilung gibt.

Die neue Rechtsverordnung, welche für verlässliche Daten sorgen soll, gilt für Normalstationen, für Erwachsene, Normalstationen für Kinder und Intensivstationen für Kinder. Die Krankenhäuser übermitteln ihren Pflegepersonalbedarfsdaten für alle bettenführenden Stationen der Somatik an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Somit kann in einem ersten Schritt schnell ermittelt werden, welche Stationen hinter einer Idealbesetzung liegen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte dazu: Pflegekräfte sind in ihrer täglichen Arbeit enorm belastet. Nur wer sie gut bezahlt, Überstunden ausgleicht, die Stationen gut besetzt, wird am Arbeitsmarkt Pflegekräfte halten oder neue gewinnen. Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus verbessert nicht nur die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern, sondern sorgt auch für mehr Qualität in der Versorgung der Patientinnen und Patienten.

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