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Modernisierung oder Bärendienst

Der Koalitionsvertrag enthält viele Veränderungen der öffentlichen Beschaffung, die Privatisierung des IT-Einkaufs gehörte nicht dazu. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers wurde dem neu gegründeten Digitalministerium die Zuständigkeit für die Zentrale IT-Beschaffung des Bundes (ZIB) übertragen, aktuell eine Abteilung im Beschaffungsamt mit 70 Beschäftigten in fünf Referaten. Das jährliche Einkaufsvolumen für den IT-Einkauf des Bundes schätzte ein Sprecher des BMDS auf vier bis sechs Milliarden Euro.

Doch statt die ZIB zu übernehmen und in eine agile Beschaffungsorganisation umzuwandeln, plant das BMDS ihre Auflösung bis Mitte 2027. Eine neue „Einkauf-GmbH“ soll ab Juli 2026 schrittweise alle Vergabeverfahren für Rahmenvereinbarungen und fortan die gesamte IT-Beschaffung und Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs übernehmen. Bis Ende April laufen nach Auskunft eines Sprechers des BMDS noch Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und rechtliche Bewertungen, von denen abhängt, ob es tatsächlich zu einer Privatisierung in der Rechtsform einer GmbH kommt oder doch bei einer behördlichen Lösung bleibt.

Mobilinfrastrukturgesellschaft als Einkauf-GmbH

Besonders intensiv wird laut BMDS die mögliche Umwidmung der in Abwicklung befindlichen Mobilinfrastrukturgesellschaft (MIG) geprüft, was nahelegt, dass das BMDS daran zweifelt, die ZIB in eine agile Einkaufsorganisation umbauen zu können. Eine GmbH garantiert jedoch qua Rechtsform weder Effizienz noch Agilität. So zeigt gerade das Beispiel der MIG, dass trotz privatwirtschaftlicher Rechtsform überhöhte Kosten und geringe Effizienz möglich sind: sie hat mit 50 Beschäftigten nur vier Funklöcher in ihrer mehrjährigen Existenz geschlossen, aber leistete sich zeitweise sogar zwei hoch bezahlte Geschäftsführer und sogar immer noch eine Presseabteilung mit vier Angestellten. Es ist schwer vorstellbar, wie aus dieser MIG eine effiziente Einkaufsorganisation werden soll.

Weniger Transparenz verringert Vertrauen in den Staat

Eine GmbH arbeitet außerdem intransparenter und unterliegt selbst bei 100-prozentigem Bundesbesitz nicht dem parlamentarischen Fragerecht. Beispielsweise verweigerte das BMVg bei Anfragen Bundestagsabgeordneter Auskünfte zu IT-Vorhaben mit der Begründung, die Zuständigkeit dafür läge bei der BWI GmbH, auf die sich das verfassungsrechtliche Auskunftsrecht der MdB nicht erstrecke. Weniger Transparenz bei strategischen Einkäufen in Milliardenhöhe macht Strukturen aber anfälliger für nicht legitime Einflussnahme. Und Intransparenz kann mitten in einer Krise der Demokratie das Vertrauen in die Integrität staatlicher Stellen weiter verringern.

Staatsmodernisierung oder Taschenspielertrick?

Eine öffentliche Debatte zur Auflösung der ZIB gab es bisher nicht, die Gründung einer Einkauf-GmbH steht als Maßnahme aber in der Modernisierungsagenda. Eine Zeile weiter steht dort auch, dass eine relevante Anzahl von Bundesbehörden in Anzahl und innerer Verfasstheit reduziert werden soll. Die Auflösung der ZIB mit 70 Beschäftigten würde die „innere Verfasstheit“ einer Behörde natürlich erheblich reduzieren. Kommt es zu einer Umwandlung in eine GmbH, wirft das Fragen auf: Wird als Erfolg für die Staatsmodernisierung bereits gezählt, wenn eine staatliche Kernaufgaben einfach privatisiert wird? Warum werden Referate und ihre Beschäftigten nicht dem BMDS unterstellt und reorganisiert, anstatt sie zu privatisieren? Die Risiken – potenziell höhere Kosten, Intransparenz und Korruptionsanfälligkeit – sind enorm. Ob die Erwartungen an Einsparungen, Agilität und Innovation erfüllt werden, bleibt abzuwarten. Skepsis ist angezeigt.

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