Notfallsanitäterinnen und -sanitäter in Niedersachsen können sich über etwas mehr Geld freuen. Die niedersächsische Landesregierung hat die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Erschwerniszulagenverordnung beschlossen. Damit erhalten zukünftig Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen bis A 8, die im Rettungsdienst der Kommunen als Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter eingesetzt werden, eine Erschwerniszulage.
Die Zulage beträgt zwei Euro je Dienstzeitstunde im Rettungsdienst laut Dienstplan. Die Begrenzung auf die Besoldungsgruppen bis A 8 trage dem Umstand Rechnung, dass Kommunen die besonderen Erschwernisse teilweise bereits mit Stellenhebungen nach A 9 bei der Bewertung der Dienstposten berücksichtigt hätte, so die Landesregierung.
Mit der neuen Zulage erkenne die Landesregierung die besonderen körperlichen und psychischen Belastungen sowie die hohe Verantwortung an, die mit der Tätigkeit als Notfallsanitäterin und -sanitäter im Rettungsdienst verbunden sind.






