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StartAllgemeinEuGH-Urteil: Faeser will Vorratsdatenspeicherung

EuGH-Urteil: Faeser will Vorratsdatenspeicherung

(BS) Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bei Straftaten gefällt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht sich durch den Urteilsspruch in ihren Forderungen bestätigt. Die aktuelle Quick-Freeze-Variante von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geht ihr nicht weit genug.

Das Urteil C-470/21 des Plenums des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) definiert die Möglichkeiten und Grenzen der Vorratsdatenspeicherung neu. Für EU-Mitgliedsstaaten ist es generell zulässig, Internet-Provider zur Speicherung von IP-Adressen von mutmaßlichen Straftätern zu verpflichten. Die größte Neuerung dabei: die Verpflichtung kann nicht länger nur bei schweren Straftaten wie Mord oder Kinderpornografie Anwendung finden, sondern auch bei weniger gravierenden Delikten wie Urheberrechtsverletzungen im Netz. Ohne diese Handhabe bestünde „eine echte Gefahr der systemischen Straflosigkeit […] von Straftaten, die online begangen werden“, heißt es im Urteilsspruch.

Neuerungen trotz Begrenzungen

Der EuGH hat eine Reihe von Einschränkungen für die Vorratsdatenspeicherung formuliert. So ist die IP-Adressen-Speicherung auf das Notwendigste zu begrenzen und es dürfen keine Persönlichkeitsdaten gespeichert werden. Dennoch sieht Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin des Innern und für Heimat, das gelockerte EU-Urteil als Bestätigung für ihren Kampf für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Der Europäische Gerichtshof habe sehr deutlich entschieden, dass eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen „nicht nur ausdrücklich zulässig ist, sondern zwingend erforderlich“, so die Lesart der Innenministerin. Die „Neuerungen und Wegmarken, die das höchste EU-Gericht vorgibt“, würde sie langfristig gerne auf Bundesebene durchsetzen.

Vorratsdaten vs Quick Freeze

Faesers Drängen auf Vorratsdatenspeicherung wurde jüngst ausgebremst. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatten sich auf die Einführung von Quick Freeze (schnelles Einfrieren) geeinigt – ohne die Mitwirkung der Innenministerin. Bei der moderateren Quick-Freeze-Variante werden IP-Adressen nicht auf Vorrat gespeichert, sondern erst „eingefroren“, wenn ein Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt. Kritiker bemängeln an dieser Variante, dass die Speicherung dann zu spät käme und viele ermittlungsrelevante Daten schon verloren seien. Nancy Faeser war zwischendurch auch deshalb von ihrem Vorhaben abgerückt, weil die FDP dafür der von der SPD geforderten Verlängerung der Mietpreisbremse zugestimmt hatte. Trotz dieses regierungsinternen Kompromisses preschte Nancy Faeser nun wieder vor – dank der Unterstützung des Europäischen Gerichtshofs.

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